Es gibt aktuell viele Fördermöglichkeiten: Insbesondere für den Heizungstausch, Gebäudesanierung, PV-Anlagen, aber auch für viele weitere Maßnahmen stehen Förderungen bereit. Sehen Sie selbst – ist auch etwas für Sie dabei?
(Wir sind um Aktualität bemüht, übernehmen aber keine Garantie für Vollständigkeit und Richtigkeit, Stand: Jänner 2021)
FÖRDERUNGEN:
FÜR PRIVATE

E-Mobilität
- Gefördert wird die Anschaffung von neuen E-PKWs
mit reinem Elektroantrieb (BEV), Brennstoffzellenfahrzeugen (FCEV), Plug-in-Hybridfahrzeugen (PHEV)
sowie Elektrofahrzeugen mit Range Extender bzw.
Reichweitenverlängerer (REX bzw. REEV) zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung
(Klasse N1). - Ebenfalls werden sämtliche Modelle der Elektro-Zweiräder der Klassen L1e (E-Mopeds) und L3e (E-Motorräder) und Elektro-Leichtfahrzeuge (Fahrzeugklassen
L2e, L5e, L6e, L7e) gefördert. - Weiters werden auch Transporträder und Elektro-Transporträder
gefördert.
- 3.000 Euro pro PKW mit reinem Elektro-und Brennstoffzellenantrieb bzw.
- 1.300 Euro pro Leichtfahrzeug
- 1.250 Euro pro PKW für Plug-in-Hybridfahrzeuge
sowie Elektrofahrzeuge mit Range Extender bzw.
Reichweitenverlängerer - 700 Euro pro E-Motorrad
- 450 Euro pro E-Moped
- 850 Euro pro (E-)Transportrad
- Die Förderung für E-Ladeinfrastruktur beträgt:
- 600 Euro für ein intelligentes Ladekabel oder
- 600 Euro für eine Wallbox (Heimladestation)
in einem Ein-/Zweifamilienhaus oder - 900 Euro für eine intelligente OCPP-fähige Wallbox
in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage - 1.800 Euro für eine intelligente OCPP-fähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus
als Teil einer Gemeinschaftsanlage
- Informieren Sie sich über Ihr Wunschfahrzeug
und die erforderliche Lieferzeit. - Prüfen Sie das vorhandene Förderbudget. Wenn
ausreichend Förderbudget vorhanden ist und die
Lieferung und Zulassung Ihres Wunschfahrzeuges
innerhalb von 24 Wochen gesichert ist, können
Sie das 2-stufige Förderverfahren starten. - Registrierung: Einmalige Registrierung
Ihres Fahrzeuges. Das Fahrzeug muss nun innerhalb
von 24 Wochen übernommen, bezahlt und zugelassen
sein. Planen Sie einen Zeitpuffer ein! Das Förderbudget ist nun für Sie reserviert. - Antragstellung: Der konkrete Förderantrag wird nun über die Online-Plattform gestellt
(inkl. Übermittlung der Rechnung[en] und sonstiger
Unterlagen [siehe „Details zur Antragstellung“]). - Auszahlung: Die Auszahlung der Förderung erfolgt
nach Prüfung Ihrer Antragsunterlagen und Genehmigung durch den Klima- und Energiefonds.

PHOTOVOLTAIK
- Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Pauschalbetrages ausbezahlt.
- Für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen bis zur Obergrenze von 50 kWp gelten folgende Förderpauschalen:
- 250 Euro/kWp für 0 bis 10 kWp
- 200 Euro/kWp für jedes weitere kWp zwischen
>10–20 kWp - 150 Euro/kWp für jedes weitere kWp
>20 kWp bis 50 kWp
- Eine Anlage mit 12 kWp Leistung erhält damit
10×250 Euro + 2×200 Euro = 2.900 Euro an Förderung. - Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV)
gibt es einen Bonus in der Höhe von zusätzlich
100 Euro/kWp.
- Planen Sie Ihre Anlage in Ruhe mit einem professionellen Fachbetrieb und holen Sie sich Ihre Zählpunktnummer bei Ihrem Netzbetreiber.
- Wenn Ihre Planungen abgeschlossen sind:
Vereinbaren Sie einen fixen Installations- und Fertigstellungstermin mit Ihrem Fachbetrieb. - Registrierung: die einmalige Registrierung mit Ihrem baureifen Projekt und der Zählpunktnummer. Die Fertigstellung muss nun innerhalb von 12 Wochen erfolgen. Planen Sie einen Zeitpuffer ein! Das Förderbudget ist nun für Sie reserviert.
- Antragstellung: Der konkrete Förderantrag wird nun über die Online-Plattform gestellt (inkl. Übermittlung der Rechnung(en), des 7- seitigen Prüfprotokolls, des Formulars „Förderungsabrechnung“, des Nachweises der Zählpunktnummer und bei Privatpersonen inkl. Übermittlung des Meldezettels). Die Anlage muss zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet sein. Ein Netzanschluss muss zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen. Die Antragstellung muss spätestens 12 Wochen nach Registrierung auf der Online-Plattform durchgeführt werden.

BAUEN Und SANIEREN
Alle Informationen zur Förderung des Heizkesseltausches finden Sie hier auf der Website des Landes NÖ.
Alle Informationen zur Eigenheimförderung des Landes NÖ finden Sie hier.
Alle Informationen zur Eigenheimsanierungsförderung des Landes NÖ finden Sie hier.
- Fördergegenstand:
Gefördert werden neu installierte Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte, die einen oder mehrere bestehende Holzheizungen mit Baujahr vor 2006 ersetzen. Weiters werden Pelletkaminöfen gefördert, wenn dadurch der Brennstoffverbrauch einer bestehenden fossilen Heizung oder einer alten Holzheizung mit Baujahr vor 2006 reduziert wird. - Förderhöhe:
€ 800,- Pellet-/Hackgutzentralheizungen / € 500,- Pelletskaminöfen - Mehr Inforamtionen finden Sie im Leitfaden Holzheizungen.
- Fördergegenstand:
- Fördergegenstand:
Gefördert werden neu errichtete Solaranlagen zur Beheizung von Gebäuden und/oder zur Warmwasserbereitung. Das Gebäude, welches durch die Solaranlage versorgt wird, muss älter als 15 Jahre sein (Baubewilligung vor 2006). - Förderhöhe:
Förderpauschale von € 700,- - Mehr Informationen finden Sie im Leitfaden Solaranlagen.
- Fördergegenstand:
FÖRDERUNGEN:
FÜR BETRIEBE & VEREINE

E-Mobilität
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert werden Elektro-Zweiräder der Fahrzeugklassen e-Moped L1e und e-Motorrad L3e. - FÖRDERHÖHE:
30% der Kosten bzw. max. € 350 für L1e oder € 500 für L3e - EINREICHZEITPUNKT:
Nach Ankauf – die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein. - FRISTEN:
Endet mit 31.12.2020 - MEHR INFOS:
https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-e-zweiraeder
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert werden Kleinfahrzeuge der Fahrzeugklassen L2e, L5e, L6e und L7e. - FÖRDERHÖHE:
30% der Kosten bzw. max. € 1.000 pro Stück - EINREICHZEITPUNKT:
Nach Ankauf – die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein. - FRISTEN:
Endet mit 31.12.2020 - MEHR INFOS:
https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-e-leichtfahrzeuge
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert werden e-PKW der Fahrzeugklasse M1mit max. 2,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht (hzG), e-PkW der Fahrzeugklasse N1 unter 2 t hzG, PKW mit Brennstoffzelle (FCEV), Range Extender (REEV, REX) und Plug-in Hybrid (PHEV) Antrieb. - FÖRDERHÖHE:
30% der Kosten bzw. max. € 1.500,- je PKW (BEV, FCEV) oder max. € 750,- je PKW (REEV, REX, PHEV) - EINREICHZEITPUNKT:
Nach Ankauf – Die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein. - FRISTEN:
Endet mit 31.12.2020 - MEHR INFOS:
https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-e-pkw
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert werden leichte e-Nutzfahrzeug über 2 Tonnen und bis zu 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht (hzG) – Fahrzeugklasse N1 sowie e-Kleinbusse zur Personenbeförderung über 9 Personen inkl. Fahrer und bis zu 5 Tonnen hzG – Fahrzeugklasse M2. - FÖRDERHÖHE:
30% der Kosten bzw. € 20.000 für e-Kleinbusse M2 bis 5 t hzG, € 3.500 für e-Nutzfahrzeug N1 über 2 t bis 2,5 t hzG oder € 8.500 für e-Nutzfahrzeuge N1 über 2,5 t bis 3,5 t hzG - EINREICHZEITPUNKT:
Nach Ankauf – Die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein. - FRISTEN:
Endet mit 31.12.2020 - MEHR INFOS:
https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-aktionspaket-e-nutzfahrze
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert werden e-Ladestationen, die mit 100 % erneuerbarem Strom versorgt werden. - FÖRDERHÖHE:
30 % der Kosten bzw. Pauschalbetrag laut Tabelle (siehe Website) - EINREICHZEITPUNKT:
nach Projektabschluss
FRISTEN:
Endet mit 31.12.2020 - MEHR INFOS:
https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-e-ladeinfra_bund
- FÖRDERGEGENSTAND:

PHOTOVOLTAIK
- Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Pauschalbetrages ausbezahlt.
- Für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen bis zur Obergrenze von 50 kWp gelten folgende Förderpauschalen:
- 250 Euro/kWp für 0 bis 10 kWp
- 200 Euro/kWp für jedes weitere kWp zwischen
>10–20 kWp - 150 Euro/kWp für jedes weitere kWp
>20 kWp bis 50 kWp
- Eine Anlage mit 12 kWp Leistung erhält damit
10×250 Euro + 2×200 Euro = 2.900 Euro an Förderung. - Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV)
gibt es einen Bonus in der Höhe von zusätzlich
100 Euro/kWp.
- Planen Sie Ihre Anlage in Ruhe mit einem professionellen Fachbetrieb und holen Sie sich Ihre Zählpunktnummer bei Ihrem Netzbetreiber.
- Wenn Ihre Planungen abgeschlossen sind:
Vereinbaren Sie einen fixen Installations- und Fertigstellungstermin mit Ihrem Fachbetrieb. - Registrierung: die einmalige Registrierung mit Ihrem baureifen Projekt und der Zählpunktnummer. Die Fertigstellung muss nun innerhalb von 12 Wochen erfolgen. Planen Sie einen Zeitpuffer ein! Das Förderbudget ist nun für Sie reserviert.
- Antragstellung: Der konkrete Förderantrag wird nun über die Online-Plattform gestellt (inkl. Übermittlung der Rechnung(en), des 7- seitigen Prüfprotokolls, des Formulars „Förderungsabrechnung“, des Nachweises der Zählpunktnummer und bei Privatpersonen inkl. Übermittlung des Meldezettels). Die Anlage muss zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet sein. Ein Netzanschluss muss zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen. Die Antragstellung muss spätestens 12 Wochen nach Registrierung auf der Online-Plattform durchgeführt werden.
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert werden Photovoltaik Anlagen bis 500 kWp und Stromspeicher für die PV-Anlagen. - FÖRDERHÖHE:
max. 45% der umweltrelevanten Mehrkosten bzw. max. 30% der förderfähigen Kosten - EINREICHZEITPUNKT:
Die ÖMAG-Investitionsförderung erfolgt zweistufig und ausschließlich online. Eine rechtsverbindliche Bestellung von Anlagenteilen darf erst NACH Zuteilung der Förderung erfolgen! - FRISTEN:
Endet nach Ausschöpfung der Mittel. - MEHR INFOS:
https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-pv-speicher
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert werden neu installierte und im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaikanlagen mit oder ohne Stromspeicher, die eine Leistung von mindestens 5 kWpeak und maximal 50 kWpeak aufweisen, sowie Stromspeicher als Nachrüstung bei bestehenden PV-Anlagen. - FÖRDERHÖHE:
€ 275/kWpeak für freistehende Anlagen bzw. Aufdachanlagen bzw. € 375/kWpeak für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen - EINREICHZEITPUNKT:
Onlineantrag (Wichtig ist, dass Sie zuerst den Förderungsantrag online stellen und dann erst die Anlage bestellen. Sie dürfen keine Verpflichtung vor der Antragstellung eingehen, die den Kauf der Anlage rechtsverbindlich macht.) - FRISTEN:
Endet mit 20.11.2020 - MEHR INFOS:
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/photovoltaik-anlagen-in-der-land-und-forstwirtschaft.html
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert wird die Neuerrichtung und Erneuerung von thermischen Solaranlagen. Die Bruttokollektorfläche der neu errichteten Anlage muss jedenfalls unter 100 m² liegen. - FÖRDERHÖHE:
max. 30% der förderungsfähigen Kosten - EINREICHZEITPUNKT:
Die Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen. - FRISTEN:
unbefristet - MEHR INFOS:
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/solaranlagen-kleiner-100m2.html
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert werden Anlagen zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit. - FÖRDERHÖHE:
ca. 60 % der förderungsfähigen Kosten - EINREICHZEITPUNKT:
Die Antragsstellung ist vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, einzureichen. - FRISTEN:
unbefristet - MEHR INFOS:
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/stromerzeugung-in-insellage-auf-basis-erneuerbarer-energietraeger.html
- FÖRDERGEGENSTAND:

Bauen und Sanieren
Alle Informationen zu Förderungen von Sanierungs-Einzelmaßnahmen finden Sie im Informationsblatt Thermische Gebäudesanierung – Einzelmaßnahmen und alle Informationen zu Förderungen bezüglich umfassenden Sanierungen finden Sie im Informationsblatt Thermische Gebäudesanierung für Betriebe

Heizen und Kühlen
Alle Informationen zu Förderungen von thermischen Solaranlagen finden Sie im Informationsblatt Thermische Solaranlagen oder unter https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/thermische-solaranlagen.html.
Alle Informationen zu Förderungen von Nahwärmeversorgung finden Sie im Informationsblatt Nahwärmeversorgung oder unter https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/nahwaermeversorgung-auf-basis-erneuerbarer-energietraeger.html.
Alle Informationen zu Förderungen von Anschluss an Nah-/Fernwärme finden Sie im Informationsblatt Anschluss an Nah-/Fernwärme oder unter https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/nahwaermeversorgung-auf-basis-erneuerbarer-energietraeger.html.
Alle Informationen zu Förderungen betreffend der energetischen Nutzung biogener Roh- und Reststoffe finden Sie im Informationsblatt Energetische Nutzung biogener Roh- und Reststoffe oder unter https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/energetische-nutzung-biogener-roh-und-reststoffe.html.
Alle Informationen zu Förderungen von Biomasse Einzelanlagen finden hier.
Alle Informationen zu Förderungen bei der Anschaffung von Wärmepumpen finden Sie hier.
Alle Informationen zu Förderungen von Klimatisierung und Kühlen finden Sie hier.

SONSTIGE FÖRDERUNGEN
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert wird die Anschaffung von steckerfertigen, energieeffizienten und umweltfreundlichen Kühl- und Gefriergeräten für den gewerblichen Gebrauch, die den „Topprodukte“-Kriterien entsprechen. - FÖRDERHÖHE:
min. 30% der Anschaffungskosten (Mindestinvestitionssumme 2.000 Euro) - EINREICHZEITPUNKT:
Nach der Umsetzung – Die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein. - FRISTEN:
unbefristet - MEHR INFOS:
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/energieeffiziente-kuehl-und-gefriergeraete.html
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen sowie in bestehenden Gebäuden, Wärmerückgewinnungen und Beleuchtungsoptimierungen (z.B. Straßenbeleuchtung). - FÖRDERHÖHE:
max. 30% der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten - EINREICHZEITPUNKT:
Der Zeitpunkt der Antragstellung ist von der Art und Leistung Ihres Projekts abhängig - FRISTEN:
unbefristet - MEHR INFOS:
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/energiesparen.html
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert werden Maßnahmen zur Vermeidung, stofflichen und thermischen Verwertung oder sonstigen Behandlung von gefährlichen Abfällen. - FÖRDERHÖHE:
max. 30% der Kosten - EINREICHZEITPUNKT:
Die Antragsstellung ist vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, einzureichen. - FRISTEN:
unbefristet - MEHR INFOS:
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/gefaehrliche-abfaelle.html
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert werden Anlagen zur Herstellung von nachhaltigen, flüssigen und gasförmigen Brenn- und Treibstoffen, sofern diese nicht auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen erzeugt werden. - FÖRDERHÖHE:
bis zu 20 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten - EINREICHZEITPUNKT:
Die Antragsstellung ist vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, einzureichen. - FRISTEN:
unbefristet - MEHR INFOS:
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/herstellung-biogener-brenn-und-treibstoffe.html
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert werden Maßnahmen zum Ressourcenmanagement und zur stofflichen Nutzung von Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen. - FÖRDERHÖHE:
bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten - EINREICHZEITPUNKT:
Die Antragsstellung ist vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, einzureichen. - FRISTEN:
unbefristet - MEHR INFOS:
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/rohstoffmanagement.html
- FÖRDERGEGENSTAND:
FÖRDERUNGEN:
FÜR GEMEINDEN

E-Mobilität
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert werden Transporträder mit einem Ladegewicht von mehr als 80 kg mit und ohne Elektroantrieb. - FÖRDERHÖHE:
30% der Kosten bzw. max. € 600 pro Stück - EINREICHZEITPUNKT:
Nach Ankauf – die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein. - FRISTEN:
ab 01.07.2020 - MEHR INFOS:
https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-e-fahrraeder-transportraeder
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert werden Elektro-Zweiräder der Fahrzeugklassen e-Moped L1e und e-Motorrad L3e. - FÖRDERHÖHE:
30% der Kosten bzw. max. € 350 für L1e oder € 500 für L3e - EINREICHZEITPUNKT:
Nach Ankauf – die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein. - FRISTEN:
Endet mit 31.12.2020 - MEHR INFOS:
https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-e-zweiraeder
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert werden E-Fahrräder. - FÖRDERHÖHE:
30% der Kosten bzw. max. € 200 pro Stück - EINREICHZEITPUNKT:
Nach Ankauf – die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein. - FRISTEN:
Endet mit 31.12.2020. - MEHR INFOS:
https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-e-fahrraeder-transportraeder
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert werden Kleinfahrzeuge der Fahrzeugklassen L2e, L5e, L6e und L7e. - FÖRDERHÖHE:
30% der Kosten bzw. max. € 1.000 pro Stück - EINREICHZEITPUNKT:
Nach Ankauf – die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein. - FRISTEN:
Endet mit 31.12.2020 - MEHR INFOS:
https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-e-leichtfahrzeuge
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert werden e-PKW der Fahrzeugklasse M1mit max. 2,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht (hzG), e-PkW der Fahrzeugklasse N1 unter 2 t hzG, PKW mit Brennstoffzelle (FCEV), Range Extender (REEV, REX) und Plug-in Hybrid (PHEV) Antrieb. - FÖRDERHÖHE:
30% der Kosten bzw. max. € 1.500,- je PKW (BEV, FCEV) oder max. € 750,- je PKW (REEV, REX, PHEV) - EINREICHZEITPUNKT:
Nach Ankauf – Die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein. - FRISTEN:
Endet mit 31.12.2020 - MEHR INFOS:
https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-e-pkw
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert wird im Rahmen der Landesförderung „Sonderaktion Energie-Spar-Gemeinde“ der Ersatz eines konventionell betriebenen KFZ durch ein elektrisch betriebenes KFZ. - FÖRDERHÖHE:
30% der Kosten bzw. max. € 5.000,- je e-KFZ - EINREICHZEITPUNKT:
Nach Ankauf – Die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein. - FRISTEN:
Endet mit 30.09.2020 - MEHR INFOS:
https://www.umweltgemeinde.at/foerderung_kommunales-e-fahrzeug
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert werden leichte e-Nutzfahrzeug über 2 Tonnen und bis zu 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht (hzG) – Fahrzeugklasse N1 sowie e-Kleinbusse zur Personenbeförderung über 9 Personen inkl. Fahrer und bis zu 5 Tonnen hzG – Fahrzeugklasse M2. - FÖRDERHÖHE:
30% der Kosten bzw. € 20.000 für e-Kleinbusse M2 bis 5 t hzG, € 3.500 für e-Nutzfahrzeug N1 über 2 t bis 2,5 t hzG oder € 8.500 für e-Nutzfahrzeuge N1 über 2,5 t bis 3,5 t hzG - EINREICHZEITPUNKT:
Nach Ankauf – Die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein. - FRISTEN:
Endet mit 31.12.2020 - MEHR INFOS:
https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-aktionspaket-e-nutzfahrze
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert werden e-Ladestationen, die mit 100 % erneuerbarem Strom versorgt werden. - FÖRDERHÖHE:
30 % der Kosten bzw. Pauschalbetrag laut Tabelle (siehe Website) - EINREICHZEITPUNKT:
nach Projektabschluss
FRISTEN:
Endet mit 31.12.2020 - MEHR INFOS:
https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-e-ladeinfra_bund
- FÖRDERGEGENSTAND:

PHOTOVOLTAIK und LED-Systeme
Alle Informationen zu Förderungen von Photovoltaikanlagen für Betriebe und Vereine finden Sie im Leitfaden Photovoltaik des Klimafonds. Weiters finden Sie auf der Website des Umweltgemeinde-Service Informationen über die Förderung des Austauschs der Beleuchtung auf LED-Lichtsysteme.
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert werden Photovoltaik Anlagen bis 500 kWp und Stromspeicher für die PV-Anlagen. - FÖRDERHÖHE:
max. 45% der umweltrelevanten Mehrkosten bzw. max. 30% der förderfähigen Kosten - EINREICHZEITPUNKT:
Die ÖMAG-Investitionsförderung erfolgt zweistufig und ausschließlich online. Eine rechtsverbindliche Bestellung von Anlagenteilen darf erst NACH Zuteilung der Förderung erfolgen! - FRISTEN:
Endet nach Ausschöpfung der Mittel. - MEHR INFOS:
https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-pv-speicher
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert wird die Installation einer PV-Anlage auf öffentlichen Gebäuden. Ausgenommen sind Wohnbauten, Schulen und Kindergärten, da hier eigene Richtlinien gelten und eigene Förderstellen vorgesehen sind. - FÖRDERHÖHE:
30% der Anschaffungskosten bzw. max. 5.000 Euro pauschal - EINREICHZEITPUNKT:
Der Antrag ist nach Umsetzung, spätestens jedoch bis 30. September 2020 über „E-Formulare für NÖ Gemeinden“ im Portalverbund zu stellen! - FRISTEN:
Endet mit 30.09.2020 - MEHR INFOS:
https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-photovoltaik
- FÖRDERGEGENSTAND:
-
- FÖRDERGEGENSTAND: Gefördet werden neue stationäre PV-Anlagen – inklusive der Erweiterung bestehender Anlagen – im Netzparallelbetrieb mit und ohne Stromspeicher, PV-Anlagengrößen mit mindestens 5 Kilowatt peak (kWp), Stromspeicher für PV-Anlagen ab mindestens 4 kWh – auch als Nachrüstung zu bestehenden PV-Anlagen und Aufdachanlagen, gebäudeintegrierte Anlagen und dergleichen sowie Freiflächenanlagen.
- FÖRDERHÖHE: max. 40 % der förderfähigen Kosten
- EINREICHZEITPUNKT: Vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung!
- FRISTEN: Start 21.6.2020. Ende 26.2.2021 – 12 Uhr
- MEHR INFOS: https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-photovoltaik

Dämmung, Sanieren & Neubau
Alle Informationen zu Bundes- und Landesförderungen von Dämmung und Sanierung von Gebäuden sowie zu Neubauten finden Sie auf der Website des Umweltgemeinde Service übersichtlich aufgelistet.
-
- FÖRDERGEGENSTAND: Gefördert wird der Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie erheblich unterschreiten.
- FÖRDERHÖHE: Die Förderung beträgt bis zu 18 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten.
- EINREICHZEITPUNKT: Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen
- FRISTEN: unbefristet
- MEHR INFOS: https://www.umweltfoerderung.at/gemeinden/neubau-in-energieeffizienter-bauweise/navigator/energiesparen-1/neubau-in-energieeffizienter-bauweise-3.html
-
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert werden umfassende Sanierungsprojekte von betrieblich genutzten und öffentlichen Gebäuden. - FÖRDERHÖHE:
Die Förderung beträgt max. 40 % thermisch-energetische Sanierung max. 25% erneuerbare Energie & Effizienzsteigerung. - EINREICHZEITPUNKT:
Vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht. - FRISTEN:
Ende 26.2.2021 – 12 Uhr. – EVM-System muss akkordiert werden – Beratung bis spätestens 8.2.2021 erforderlich! - MEHR INFOS:
https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-mustersanierung
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert werden Herstellungs-, Instandhaltungs- und Betriebsmaßnahmen zur Verbesserung der Abflussverhältnisse (Hochwasserrückhalt), zum Schutz vor Hochwasser (lineare Schutzmaßnahmen) sowie zur Sicherung und Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer, soweit die obengenannten Ziele miterfüllt werden. - FÖRDERHÖHE:
für Instandhaltungs- und Betriebsmaßnahmen betragen an Bundesgewässern zwischen 70% und 85% bzw. an Interessentengewässern zwischen 33,3% und 50%. - EINREICHZEITPUNKT:
Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen - FRISTEN:
unbefristet - MEHR INFOS:
https://www.umweltfoerderung.at/gemeinden/hochwasserschutz.html
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert wird bei öffentlichen Gebäuden, die älter als 20 Jahre alt sind die Dämmung der obersten Geschossdecke, Dämmung des Daches und die Sanierung bzw. der Austausch der Fenster, Außentüren und Tore. - FÖRDERHÖHE:
max. 18 % der Investitionskosten für Material, Montage und Planung - EINREICHZEITPUNKT:
Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen - FRISTEN:
unbefristet - MEHR INFOS:
https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-sanierung-einzelmassnahmen
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert werden thermisch energetische Gebäudesanierungen bei öffentlichen Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind. Förderbare Sanierungsmaßnahmen sind beispielsweise die Dämmung der thermischen Hülle, Fenster und Außentüren, Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung, außenliegende Verschattungssysteme, hinterlüftete Fassadensysteme und fassadengebundene Bepflanzung, extensive Dachbegrünung, Maßnahmen zur effizienten Energienutzung in der Haustechnik. - FÖRDERHÖHE:
max. 18% der förderungsfähigen Kosten, bzw. max. € 0,88 pro jährlich reduzierter Kilowattstunde HWB. Die Errichtung von gebäudeintegrierten PV-Anlagen ab 5 kWp wird mit 225 Euro je kWp ebenfalls gefördert. - EINREICHZEITPUNKT:
Die Antragsstellung ist vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, einzureichen. - FRISTEN:
unbefristet - MEHR INFOS:
https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-umfassende-sanierung
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert wird die Umstellung von konventionellen Leuchten auf neue LED-Systeme in Gebäuden sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen. - FÖRDERHÖHE:
- EINREICHZEITPUNKT:
Vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht! - FRISTEN:
unbefristet - MEHR INFOS:
https://www.umweltfoerderung.at/gemeinden/led-systeme-im-innenbereich/navigator/energiesparen-1/led-systeme-im-innenbereich-1.html
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert wird die Umstellung von konventionellen Leuchten auf LED-Straßenbeleuchtung. - FÖRDERHÖHE:
max. 18 % der förderungsfähigen Mehrkosten, plus 20 % Zuschlag für Lichtsteuerung - EINREICHZEITPUNKT:
Vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht! - FRISTEN:
unbefristet - MEHR INFOS:
https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-led-strassenbeleuchtung-bund
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert wird der Ersatz und die notwendige Verdichtung bestehender Lichtpunkte durch LED Straßenleuchten. - FÖRDERHÖHE:
max. 30 % der förderungsfähigen Kosten bzw. € 100,- je Lichtpunkt - EINREICHZEITPUNKT:
nach der Umsetzung - FRISTEN:
Endet mit 30.o9.2020 - MEHR INFOS:
https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-led-strassenbeleuchtung
- FÖRDERGEGENSTAND:

Heizen und Kühlen
Alle Informationen zu Bundes- und Landesförderungen für Heizungen sowie Maßnahmen zur Kühlung finden Sie auf der Website des Umweltgemeinde Service übersichtlich aufgelistet.
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern. - FÖRDERHÖHE:
max. 30 % der förderungsfähigen Kosten - EINREICHZEITPUNKT:
Die Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen. - FRISTEN:
unbefristet - MEHR INFOS:
https://www.umweltfoerderung.at/gemeinden/foerderung-solaranlagen/navigator/waerme-4/thermische-solaranlage-100-qm.html - Zusätzliche KEM-Förderung: https://www.umweltgemeinde.at/solarthermie-kem
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert wird die Installation einer thermischen Solaranlage auf einer öffentlichen Sportanlage oder Freizeiteinrichtung. - FÖRDERHÖHE:
max. 30 % der förderungsfähigen Kosten bzw. max. € 5.000,- - EINREICHZEITPUNKT:
nach der Umsetzung - FRISTEN:
Endet mit 30.09.2020 - MEHR INFOS:
https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-solarthermie-fuer-sportanlagen-und-freizeiteinrichtungen
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert wird im Rahmen der Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde den Anschluss von Gemeindegebäuden an Biomasse Nahwärmeanlagen. - FÖRDERHÖHE:
max. 30 % der förderungsfähigen Kosten bzw. max. € 5.000,- - EINREICHZEITPUNKT:
Die Antragstellung muss nach der Umsetzung Ihres Projekts erfolgen. Sie ist allerdings nur bis sechs Monate nach Rechnungslegung möglich. - FRISTEN:
Endet mit 30.09.2020 - MEHR INFOS:
https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-fernwaerme-und-nahwaerme
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen ab 100 kW Nennwärmeleistung mit Umgebungswärme als Wärmequelle. - FÖRDERHÖHE:
675 Euro/ pro eingesparter Tonne CO2 bzw. max. 12% der Förderungsbasis - EINREICHZEITPUNKT:
Die Antragsstellung ist vor der ersten rechtsverbildungen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, einzureichen. - FRISTEN:
unbefristet - MEHR INFOS:
https://www.umweltfoerderung.at/gemeinden/waermepumpen.html
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert wird im Rahmen der Aktion Umweltfreundlich Heizen den Anschluss an biogene Fernwärmeanlagen bis 100 kW thermischer Leistung (kWth). - FÖRDERHÖHE:
max. 35% der förderungsfähigen Kosten - EINREICHZEITPUNKT:
Die Antragstellung muss nach der Umsetzung Ihres Projekts erfolgen. Sie ist allerdings nur bis sechs Monate nach Rechnungslegung möglich. - FRISTEN:
unbefristet - MEHR INFOS:
https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-fernwaerme-bis-100-kw
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern. Darunter fallen auch Holzzentralheizungen mit weniger als 100 Kilowatt-thermischer Leistung (kWth). - FÖRDERHÖHE:
max. 35 % der förderungsfähigen Kosten - EINREICHZEITPUNKT:
Die Antragstellung muss nach der Umsetzung Ihres Projekts erfolgen. Sie ist allerdings nur bis sechs Monate nach Rechnungslegung möglich. - FRISTEN:
unbefristet - MEHR INFOS:
https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-holzheizung-bis-100-kw - Zusätzliche KEM-Förderung: https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-holzheizung-fuer-kem
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert werden Kesselanlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 100 kW, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden. Die Förderung umfasst Investitionen für Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines oder mehrerer betriebseigener Gebäude. - FÖRDERHÖHE:
max. 18 % der förderungsfähigen Kosten bzw. 900 Euro pro eingesparter Tonne CO2 - EINREICHZEITPUNKT:
Die Antragsstellung ist vor der ersten rechtsverbildungen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, einzureichen. - FRISTEN:
unbefristet - MEHR INFOS:
https://www.umweltfoerderung.at/gemeinden/holzheizungen-zur-eigenversorgung.html - Zusätzliche KEM-Förderung: https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-holzheizung-fuer-kem
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert wird der Austausch von fossil betriebenen oder ineffizienten Heizungsanlagen in Gemeindegebäuden. Neben dem Tausch von Öl-, Gas- Kohle- bzw. Kokskesseln wird auch der Austausch von Elektro-Direkt und Elektro-Nachtspeicherheizungen gefördert. Der Einbau von Wärmeerzeugungsanlagen auf Basis Hackgut, Peletts wird ebenso unterstützt, wie der Einbau einer Wärmepumpe. - FÖRDERHÖHE:
max. 30 % der förderungsfähigen Kosten bzw. max. € 10.000,- - EINREICHZEITPUNKT:
Die Antragstellung muss nach der Umsetzung Ihres Projekts erfolgen. Sie ist allerdings nur bis sechs Monate nach Rechnungslegung möglich. - FRISTEN:
Endet mit 30.09.2020 - MEHR INFOS:
https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-heizkesseltausch
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert wird der Austausch von Heizungspumpen und Maßnahmen zur Heizungs Effizienzsteigerung. - FÖRDERHÖHE:
max. 30 % der förderungsfähigen Kosten bzw. max. € 5.000,- - EINREICHZEITPUNKT:
Die Antragstellung muss nach der Umsetzung Ihres Projekts erfolgen. Sie ist allerdings nur bis sechs Monate nach Rechnungslegung möglich. - FRISTEN:
Endet mit 30.09.2020 - MEHR INFOS:
https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-heizungspumpentausch
- FÖRDERGEGENSTAND:

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