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SONSTIGE FÖRDERUNGEN

    • FÖRDERGEGENSTAND:
      Gefördert wird die Anschaffung von steckerfertigen, energieeffizienten und umweltfreundlichen Kühl- und Gefriergeräten für den gewerblichen Gebrauch, die den „Topprodukte“-Kriterien entsprechen.
    • FÖRDERHÖHE:
      min. 30% der Anschaffungskosten (Mindestinvestitionssumme 2.000 Euro)
    • EINREICHZEITPUNKT:
      Nach der Umsetzung – Die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein.
    • FRISTEN:
      unbefristet
    • MEHR INFOS:
      https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/energieeffiziente-kuehl-und-gefriergeraete.html
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    • FÖRDERGEGENSTAND:
      Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen sowie in bestehenden Gebäuden, Wärmerückgewinnungen und Beleuchtungsoptimierungen (z.B. Straßenbeleuchtung).
    • FÖRDERHÖHE:
      max. 30% der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten
    • EINREICHZEITPUNKT:
      Der Zeitpunkt der Antragstellung ist von der Art und Leistung Ihres Projekts abhängig
    • FRISTEN:
      unbefristet
    • MEHR INFOS:
      https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/energiesparen.html
    •  
    • FÖRDERGEGENSTAND:
      Gefördert werden Maßnahmen zur Vermeidung, stofflichen und thermischen Verwertung oder sonstigen Behandlung von gefährlichen Abfällen.
    • FÖRDERHÖHE:
       max. 30% der Kosten
    • EINREICHZEITPUNKT:
      Die Antragsstellung ist vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, einzureichen.
    • FRISTEN:
      unbefristet
    • MEHR INFOS:
      https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/gefaehrliche-abfaelle.html
    •  
    • FÖRDERGEGENSTAND:
      Gefördert werden Anlagen zur Herstellung von nachhaltigen, flüssigen und gasförmigen Brenn- und Treibstoffen, sofern diese nicht auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen erzeugt werden.
    • FÖRDERHÖHE:
      bis zu 20 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten
    • EINREICHZEITPUNKT:
      Die Antragsstellung ist vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, einzureichen.
    • FRISTEN:
      unbefristet
    • MEHR INFOS:
      https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/herstellung-biogener-brenn-und-treibstoffe.html
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    • FÖRDERGEGENSTAND:
      Gefördert werden Maßnahmen zum Ressourcenmanagement und zur stofflichen Nutzung von Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen.
    • FÖRDERHÖHE:
      bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten
    • EINREICHZEITPUNKT:
      Die Antragsstellung ist vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, einzureichen.
    • FRISTEN:
      unbefristet
    • MEHR INFOS:
      https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/rohstoffmanagement.html

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