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SONSTIGE FÖRDERUNGEN
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert wird die Anschaffung von steckerfertigen, energieeffizienten und umweltfreundlichen Kühl- und Gefriergeräten für den gewerblichen Gebrauch, die den „Topprodukte“-Kriterien entsprechen. - FÖRDERHÖHE:
min. 30% der Anschaffungskosten (Mindestinvestitionssumme 2.000 Euro) - EINREICHZEITPUNKT:
Nach der Umsetzung – Die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein. - FRISTEN:
unbefristet - MEHR INFOS:
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/energieeffiziente-kuehl-und-gefriergeraete.html
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen sowie in bestehenden Gebäuden, Wärmerückgewinnungen und Beleuchtungsoptimierungen (z.B. Straßenbeleuchtung). - FÖRDERHÖHE:
max. 30% der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten - EINREICHZEITPUNKT:
Der Zeitpunkt der Antragstellung ist von der Art und Leistung Ihres Projekts abhängig - FRISTEN:
unbefristet - MEHR INFOS:
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/energiesparen.html
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert werden Maßnahmen zur Vermeidung, stofflichen und thermischen Verwertung oder sonstigen Behandlung von gefährlichen Abfällen. - FÖRDERHÖHE:
max. 30% der Kosten - EINREICHZEITPUNKT:
Die Antragsstellung ist vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, einzureichen. - FRISTEN:
unbefristet - MEHR INFOS:
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/gefaehrliche-abfaelle.html
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert werden Anlagen zur Herstellung von nachhaltigen, flüssigen und gasförmigen Brenn- und Treibstoffen, sofern diese nicht auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen erzeugt werden. - FÖRDERHÖHE:
bis zu 20 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten - EINREICHZEITPUNKT:
Die Antragsstellung ist vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, einzureichen. - FRISTEN:
unbefristet - MEHR INFOS:
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/herstellung-biogener-brenn-und-treibstoffe.html
- FÖRDERGEGENSTAND:
- FÖRDERGEGENSTAND:
Gefördert werden Maßnahmen zum Ressourcenmanagement und zur stofflichen Nutzung von Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen. - FÖRDERHÖHE:
bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten - EINREICHZEITPUNKT:
Die Antragsstellung ist vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, einzureichen. - FRISTEN:
unbefristet - MEHR INFOS:
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/rohstoffmanagement.html
- FÖRDERGEGENSTAND:
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