Neue TOP-Förderungen

Werde gleich selbst aktiv mit den aktuellen Top-Förderungen zu Sanierung, Heizungstausch und PV-Steuerbefreiung!

Seit 2024 gibt es so hohe Förderungen wie noch nie zuvor für energetische Verbesserungen in und auf deinem Zuhause: ob thermische Sanierung des gesamten Hauses oder einzelner Bauteile davon, der Umstieg auf ein effizientes und erneuerbares Heizsystem oder die Umsatzsteuerbefreiung von privaten PV-Anlagen bis 35 kWp: Wer jetzt investiert, profitiert sofort von den Vorteilen! Für einkommensschwache Haushalte gibt es sogar eine 100 % Förderung für den Heizungstausch: „Sauber heizen für Alle!“

Gebäudesanierung

Die Bundesregierung fördert thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen sowie Teilsanierungen, die den Heizwärmebedarf um mind. 40 % senken. Einzelbauteilsanierung wird ebenso gefördert.

Folgende Maßnahmen werden gefördert: 

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren

Die Förderung variiert je nach Art der Sanierung. Für Genehmigungen ab dem 01.01.2024 und liegt die Förderung zwischen 9.000 Euro und 42.000 Euro. Wird Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet, ist ein Zuschlag möglich. Für umfassende Sanierungen nach den Kriterien des klimaaktiv Gebäudestandards ist die Höchst-Förderung möglich. Die Förderung kann für max. 50 % der gesamten förderungsfähigen Kosten gewährt werden.

Weitere Infos: https://www.energie-noe.at/foerderungen-fuer-bauen-und-sanieren

Schritt für Schritt Anleitung: https://sanierungsbonus.at/

Heizungstausch „Raus aus Öl und Gas“

Unter dem Motto „Raus aus Öl und Gas“ fördert der Bund den Umstieg von Öl- und Gasheizungen auf klimafreundliche Heizsysteme bis zu 75 Prozent. Als klimafreundlich gelten Nah- und Fernwärme, Wärmepumpen und Holzheizungen. Umstiegswillige erhalten bis zu 75 % der förderungsfähigen Investitionskosten. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der installierten Technologie ab. Folgende Pauschalen werden maximal vergeben:

Einkommensschwache Haushalte werden beim Heizungstausch besonders unterstützt. Siehaben im Rahmen der „Sauber heizen für alle“-Förderaktion sogar Anspruch auf Investitionszuschüsse bis zu 100 %. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilien-, Zweifamilien- oder Reihenhauses und dort hauptgemeldet sind (seit mind. 31.12.2022). Je nach Familiensituation darf ein gewisses Monatsnettoeinkommen nicht überschritten werden.

Infos zu Heizungsförderung: https://www.energie-noe.at/foerderungen-fuer-heizen-solar

Schritt für Schritt Anleitung: https://kesseltausch.at/

Infos zu „Sauber heizen für Alle“: https://www.energie-noe.at/sauber-heizen-fuer-alle

Photovoltaik

Privatpersonen müssen seit Jänner 2024 keine Förderanträge mehr stellen. Für den Kauf von PV-Anlagen bis 35 kWp (inkl. Zubehör, Speicher und Installation) entfällt einfach die Umsatzsteuer. Das bedeutet: Keine Anträge mehr und automatisch keine Steuer zahlen!

Voraussetzung ist, dass die Leistung der Photovoltaikanlage nicht mehr als 35 kWp beträgt und auf oder in der Nähe von folgenden Gebäuden betrieben wird: 

  • Gebäude, die Wohnzwecken dienen 
  • Gebäude, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden (z.B. Gemeindeamt, Kindergarten) 
  • Gebäude, die von Körperschaften oder Vereinigungen genutzt werden, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen

Weitere Infos: https://www.energie-noe.at/foerderung-fuer-photovoltaik